Glückliche Familie spielt mit ihrer Tochter während der Elternzeit draußen in einem Park

Elternzeit – einfach und verständlich erklärt!

Die wichtigsten Informationen zur Elternzeit, kompakt zusammengefasst und für dich aufbereitet findest du hier.

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Was ist Elternzeit?

Mit der Elternzeit soll es Eltern ermöglicht werden, eine unbezahlte Auszeit von ihrem Berufsleben zu nehmen um ihre Kinder zu erziehen. Jedem Elternteil stehen dabei bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind zu. Um finanzielle Unterstützung zu erhalten, kann währenddessen auch Elterngeld beantragt werden.

Wie lange darf man in Elternzeit?

Jedem Elternteil stehen pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit zu. Diese ist jedoch unbezahlt, sofern nicht parallel Elterngeld bezogen wird. Die Elternzeit kann in maximal 3 Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Wenn du die Elternzeit früher als geplant beenden möchtest, benötigst du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Eine Verlängerung der Elternzeit ist auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers möglich, sofern du dich nicht mehr im Bindungszeitraum befindest.

Bindungszeitraum

Wenn du für ein unter 3 jähriges Kind Elternzeit beantragen, musst du dich für 2 Jahre verbindlich festlegen. Diesen Zeitraum nennt man auch Bindungszeitraum. Innerhalb dieser 2 Jahre kannst du deine Elternzeit nur ändern, wenn dein Arbeitgeber zustimmt. Nach Ablauf des Bindungszeitraums kann die restliche Elternzeit frei genutzt werden. Für ein Kind, welches älter als 3 Jahre ist, entfällt der Bindungszeitraum.

Elternzeit aufteilen

Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in maximal 3 Zeitabschnitte aufteilen. Willst du mehr Zeitabschnitte nutzen, muss dein Arbeitgeber zustimmen. Wenn das Kind zwischen 3 und 8 Jahre alt ist, kann der Arbeitgeber den dritten Zeitabschnitt aus dringenden betrieblichen Gründen jedoch ablehnen. Ein neuer Zeitabschnitt beginnt erst, wenn du zwischen der Elternzeit wieder in deinem ursprünglichen Arbeitsverhältnis arbeitest. Wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest, zählt dies also nicht als neuer Zeitabschnitt.

Wer kann Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil kann unter folgenden Voraussetzungen Elternzeit nehmen:

  • Du bist Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
  • Dein Kind lebt mit dir in einem gemeinsamen Haushalt
  • Du betreust und erziehst dein Kind selbst
  • Die maximale Arbeitszeit von 32h pro Woche wird während der Elternzeit nicht überschritten

Elternzeit Rechner

Mit dem Elternzeit Rechner kannst du dir die Dauer deiner Elternzeit in Lebensmonaten des Kinder berechnen lassen. Zudem wird das genaue Datum der Antragsfrist berechnet, damit du deinen Antrag auch rechtzeitig abgeben kannst.

Elternzeit für Väter

Auch Väter haben einen Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind, unabhängig von der Elternzeit der Mutter. Jedoch kann nur ein Elternteil auch Elterngeld beantragen. Wenn du Elternzeit nehmen möchtest, musst du jedoch mindestens 2 Monate beantragen. Am Besten empfiehlt sich hier ein Monat direkt im Anschluss an die Geburt zu nehmen, um die Mutter zu unterstützen, und einen weiteren Monat sobald das Kind 1 – 2 Jahre alt ist, um eine schöne gemeinsame Zeit zu verbringen.

Wie viel Geld bekommt man in der Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung von deinem Arbeitsverhältnis. Du bekommst daher keinen Lohn ausbezahlt. Für finanzielle Unterstützung muss zur Elternzeit ebenfalls Elterngeld beantragt werden.

Elternzeit und Rentenanspruch

Kindererziehung lässt sich auf die Rente anrechnen. Das Elternteil, welches sich hauptsächlich um die Erziehung kümmert, erhält pro Kind Rentenbeiträge für bis zu 3 Jahre. Für die Zeit der Kindererziehung wirst du in etwa so gestellt, als hättest du Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten gezahlt. Dies entspricht etwa einem Rentenpunkt pro Jahr. Um die Rentenpunkte zu bekommen muss das Formular V0800 ausgefüllt werden.

Antrag auf Elternzeit

Die Elternzeit für ein unter 3 jähriges Kind muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich und mit Unterschrift bei deinem Arbeitgeber angemeldet werden. Wenn die Elternzeit mit der Geburt beginnen soll, schreibst du im Antrag „ab Geburt“ und nennst den vorläufigen Geburtstermin. Bei der Mutter kann die Elternzeit erst nach der Mutterschutzfrist beginnen. Für ein Kind, welches älter als 3 Jahre ist, muss die Elternzeit spätestens 13 Wochen vor Beginn angemeldet werden.

Hier findest du ein Musterformular zur Mitteilung der Elternzeit an deinen Arbeitgeber. Lass dir anschließend von deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass du die Elternzeit angemeldet hast.

Teilzeit in Elternzeit

Wenn du Teilzeit arbeiten willst, empfiehlt es sich während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Dadurch bleibt dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis bestehen und du erhältst diverse Vorteile gegenüber deinem Arbeitgeber, wie einen Kündigungsschutz. Zudem kann dein Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit nur unter dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Nach der Elternzeit kannst du in dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis mit den ursprünglichen Wochenstunden zurück kehren.

Rechte gegenüber dem Arbeitgeber

Während der Elternzeit stehst du unter einem Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber kann dir nur in Ausnahmefällen, wie Insolvenz, etc. kündigen. Ebenfalls kannst du nach der Elternzeit an deinen vorherigen Arbeitsplatz mit Ihren vorherigen Wochenstunden zurück kehren. Dein ursprünglicher Arbeitsvertrag ruht während der Elternzeit und wird nicht verändert. Dein Arbeitgeber darf dir jedoch eine andere, gleichwertige Stelle zuweisen, sofern du dadurch nicht schlechter gestellt wirst.

Urlaub in der Elternzeit

Für jeden vollen Kalendermonat, den du in Elternzeit bist, darf dein Arbeitgeber deinen Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen. Wenn du jedoch einen Tag im Monat arbeitest, kann dein Urlaubsanspruch nicht gekürzt werden. Daher empfiehlt es sich, Elternzeit in Lebensmonaten des Kindes und nicht in Kalendermonaten zu nehmen. Resturlaub verfällt während der Elternzeit nicht und kann auch danach noch genommen werden.

Elternzeit verlängern oder verkürzen

Wenn du die Elternzeit vorzeitig beenden willst, benötigen du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Eine Verlängerung der Elternzeit ist auch ohne Zustimmung möglich, sofern du dich nicht mehr im Bindungszeitraum befindest. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du nach der Geburt 2 oder 3 Jahre Elternzeit nehmen möchtest, solltest du 2 Jahre beantragen. Damit bist du nicht mehr im Bindungszeitraum und kannst ohne die Zustimmung deines Arbeitgebers die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern. Beachte hierzu jedoch die Meldefrist von 7 Wochen.

Wieder schwanger während der Elternzeit

Wenn du wieder schwanger bist, kannst du die Elternzeit mit Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden. Du benötigst dafür nicht die Zustimmung deines Arbeitgebers, musst Ihn jedoch rechtzeitig informieren. Das Beenden der Elternzeit mit Beginn des Mutterschutzes hat den Vorteil, dass der Arbeitgeber dir erneut Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld bezahlen muss.

Weitere Informationen

Weitere ausführliche Informationen zur Elternzeit findest du auf dem Familienportal des Bundes.


Tipp: Du hast bereits alles wichtige zu Elternzeit und Elterngeld erledigt? Dann stöbere durch unseren Artikel zur Erstausstattung für Babys!

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