Familie zahlt ihr Elterngeld in ein blaues Sparschwein ein.

Elterngeld – einfach und verständlich erklärt!

Die wichtigsten Informationen zum Elterngeld, kompakt zusammengefasst und für dich aufbereitet findest du hier.

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Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Hilfeleistung für Eltern, welche nach der Geburt ein geringeres Einkommen haben als davor. Es soll dabei unterstützen, das Kind zu betreuen und zu erziehen. Dabei muss nicht parallel Elternzeit genommen werden, jedoch erhältst du während der Elternzeit besondere Rechte gegenüber deinem Arbeitgeber. Da das Elterngeld in Lebensmonaten des Kindes ausbezahlt wird, empfiehlt es sich die Elternzeit ebenfalls in Lebensmonaten zu beantragen.

Elterngeld gibt es in 2 Varianten: Das Basiselterngeld und ElterngeldPlus. Beide Varianten können während des Bezugs auch miteinander kombiniert und nachträglich geändert werden. Weitere Elterngeld Monate erhält man durch die Nutzung der Partnerschaftsbonus Monate oder der Partnermonate.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld ist das „Standard“ Elterngeld und zu empfehlen, wenn während des Bezugszeitraums nicht gearbeitet wird. Basiselterngeld wird für insgesamt 12 Monate ausbezahlt und beträgt mindestens 300€ und maximal 1.800€. Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf maximal 12 Monate Basiselterngeld. Diese können untereinander beliebig aufgeteilt werden. Die Monate nach der Geburt, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden, zählen automatisch als Basiselterngeldmonate. Ab 2024 kann Basiselterngeld von beiden Elternteilen nur noch für einen Monat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate gleichzeitig genommen werden.

ElterngeldPlus

Jeder Monat Basiselterngeld kann in zwei Monate ElterngeldPlus umgewandelt werden, mit Ausnahme der Monate mit Mutterschaftsleistungen nach der Geburt. Der Auszahlungsbetrag für die ElterngeldPlus Monate ist in der Regel jedoch nur halb so hoch wie beim Basiselterngeld. Das ElterngeldPlus ist zu empfehlen, wenn während des Elterngeld Bezugs Teilzeit gearbeitet werden soll.

Partnerschaftsbonus Monate

Wenn beide Elternteile nach der Geburt gleichzeitig Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, kann jeder 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld bzw. 4 Monate ElterngeldPlus bekommen. Dafür muss für vier zusammenhängende Monate zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Alleinerziehende können die Partnerschaftsbonus Monate ebenfalls nutzen, wenn sie Teilzeit arbeiten.

Partnermonate

Die Partnermonate sind beim Basiselterngeld 2 bzw. bei ElterngeldPlus 4 weitere Monate Elterngeld, ohne dass Teilzeit gearbeitet werden muss. Die Voraussetzungen sind, dass beide Elternteile mindestens 2 Monate Elterngeld beantragen und mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor. Die Partnermonate können von Alleinerziehenden ebenfalls genutzt werden.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Elterngeldhöhe ist abhängig von deinem Nettogehalt vor der Geburt. Vereinfacht lässt sich sagen: Je höher dein Nettogehalt, desto höher dein Elterngeld. In der Regel entspricht es 65% des Nettoeinkommens vor der Geburt. Für das Basiselterngeld sind das mindestens 300€ und maximal 1.800€ pro Monat, beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150€ und maximal 900€ pro Monat. In der Regel ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Um die voraussichtliche Höhe deines Elterngeldes zu berechnen, kannst du den unverbindlichen Elterngeldrechner benutzen.

Elterngeld Rechner

Mit dem Elterngeld-Schnellrechner kannst du mit nur wenigen Angaben die voraussichtliche Höhe deines Elterngelds berechnen. In vielen Bundesländern kannst du anschließend die Daten in ElterngeldDigital übernehmen und deinen Antrag unkompliziert und online einfach einreichen. Das Familienportal des Bundes bietet auch eine ausführliche Berechnung des Elterngeldes inklusive Planer an. Damit kannst du prüfen, welche Elterngeld Variante für dich am Besten wäre.

Elterngeld Einkommensgrenze

Ab 01.04.2024 wurde die Höchstgrenze für den Elterngeld Bezug auf 200.000€ zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Ab 01.04.2025 wird diese Grenze nochmal auf 175.000€ abgesenkt. Wenn ihr als Paar oder Alleinerziehende ein höheres zu versteuerndes Einkommen habt, könnt ihr keinen Elterngeld Anspruch geltend machen.

Bemessungszeitraum

Der Elterngeld Bemessungszeitraum ist der Zeitraum, welcher angenommen wird um die Höhe des Elterngelds zu berechnen. Bei nicht-selbstständigen sind dies die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Mutterschutzmonate werden dabei nicht berücksichtigt. Von diesen 12 Monaten können weitere Monate ausgenommen werden, wenn du

  • in Mutterschutz warst und/oder Elterngeld für ein älteres Kind in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen hast
  • aufgrund einer Erkrankung während der Schwangerschaft weniger oder kein Einkommen hattest
  • Wehr- oder Zivildienst geleistet hast und deshalb weniger oder kein Einkommen hattest

Bei Selbstständigen ist der Bemessungszeitraum der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes. In der Regel ist dies das vorherige Kalenderjahr. Wenn du in diesem Zeitraum ebenfalls in Mutterschutz warst und/oder Elterngeld für ein älteres Kind in den ersten 14 Lebensmonaten bekommen hast oder aufgrund einer Erkrankung während der Schwangerschaft weniger oder kein Einkommen erzielt hattest, kann der Veranlagungszeitraum wieder auf den vorherigen Veranlagungszeitraum verschoben werden. Liegt in diesem Veranlagungszeitraum ebenfalls ein Verschiebetatbestand vor, kann der Veranlagungszeitraum davor genutzt werden, usw. Die Verschiebungen müssen jedoch beantragt werden, wenn der Antrag auf Elterngeld gestellt wird.

Wenn sowohl Einkünfte aus selbständiger als auch aus nicht-selbstständiger Tätigkeit (sogenannte „Mischeinkünfte“) vorliegen, gilt der Bemessungszeitraum für Selbstständige. Dieser Zeitraum gilt auch dann, wenn bei der selbständigen Tätigkeit Verlust gemacht oder weniger verdient wurde, als bei der nicht-selbstständigen Tätigkeit. Nur wenn du weder im Veranlagungszeitraum noch in den 12 Monaten vor dem Kalendermonat der Geburt Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hattest, gilt der Bemessungszeitraum für nicht-selbstständige.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Beiden Elternteilen stehen zusammen 12 Monate Basiselterngeld zu. Monate in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden, zählen dabei als Basiselterngeld Monate. Jeder Monat Basiselterngeld (mit Ausnahme der Monate mit Mutterschaftsleistungen) kann in zwei Monate ElterngeldPlus getauscht werden. Zudem können noch 2 Partnermonate Basiselterngeld (bzw. 4 Partnermonate ElterngeldPlus) und 2 Partnerschaftsbonus Monate Basiselterngeld (bzw. 4 Partnerschaftsbonusmonate ElterngeldPlus) beantragt werden.

Teilzeitarbeit und Elterngeld

Während des Elterngeldbezugs darf auch Teilzeit gearbeitet werden, jedoch mindestens 15 und maximal 32 Wochenstunden. Dein Elterngeld kann sich durch Teilzeitarbeit jedoch verringern! Das Basiselterngeld wird bereits ab dem ersten hinzuverdienten Euro gekürzt. Beim ElterngeldPlus darfst du weniger als die Hälfte des ursprünglichen Nettoeinkommens hinzuverdienen, ohne dass ihr Elterngeldbezug gekürzt wird.

Wenn du Teilzeit arbeiten willst, empfiehlt es sich während der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten. Dadurch bleibt dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis bestehen und du erhältst diverse Vorteile gegenüber deinem Arbeitgeber, wie einen Kündigungsschutz. Zudem kann dein Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit nur unter dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Nach der Elternzeit kannst du in dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis mit den ursprünglichen Wochenstunden zurück kehren.

Antrag auf Elterngeld

Den Antrag auf Elterngeld kann man in vielen Bundesländern Online unter ElterngeldDigital oder bei der für deinen Wohnort zuständigen Elterngeld Stelle stellen. Welche Elterngeld Stelle für dich zuständig ist, kannst du beim Familienportal des Bundes überprüfen. Man kann Elterngeld jedoch rückwirkend nur für die letzten 3 Monate beantragen. Am Besten bereitest du den Antrag also schon vor der Geburt vor, die Informationen werden im Online Formular gespeichert. Nach der Geburt ergänzt du noch die restlichen Angaben und Dokumente und schickst den Antrag ab.

Welche Dokumente benötige ich für den Antrag?

Um den Antrag auf Elterngeld zu stellen, benötigst du folgende Dokumente:

  • Die Geburtsurkunde deines Kindes
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes, bzw. bei Vätern vor der Geburt
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • bei Selbstständigen: letzter Steuer-Bescheid.
  • bei Beamten/Soldaten: Bescheinigung über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und Zuschüsse
  • Gegebenenfalls: Nachweise über Einkommen während des Elterngeld Bezugs.

Änderungen Elterngeld 2024

Du und dein Partner können seit 01.04.2024 nur noch einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres gemeinsam Elterngeld beziehen. Du musst deine Elternzeit deshalb jedoch nicht unterbrechen, sondern dich nur entscheiden, wer von euch das Elterngeld für die gemeinsamen Monate beziehen soll. Der andere geht in dieser Zeit einfach leer aus.

Elterngeld Beratung

Für eine persönliche Beratung zum Thema Elterngeld kannst du dich an die Profamilia e.V., das Familienportal des Bundes oder die für deinen Wohnort zuständige Elterngeld Stelle wenden.

Weitere Informationen

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Elterngeld erhältst du unter Familienportal des Bundes sowie unter Elterngeld.de und einfach-Elterngeld.de.


Tipp: Du hast bereits alles wichtige zu Elterngeld und Elternzeit erledigt? Dann stöbere durch unseren Artikel zur Erstausstattung für Babys!

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